Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle durch Luzern Tourismus AG, 6002 Luzern oder Luzern-Vierwaldstättersee Experience GmbH, 6002 Luzern (nachfolgend nur Luzern Tourismus AG genannt) durchgeführten Gewinnspiele und Wettbewerbe (nachfolgend als Wettbewerbe bezeichnet).
Die Teilnahme an Wettbewerben ist kostenlos und nicht mit dem Kauf eines Produkts verbunden. Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und das 18. Altersjahr vollendet haben, sofern in der Wettbewerbsausschreibung etwas anderes vorgesehen ist. Mitarbeitende und deren Angehörige der Luzern Tourismus AG und Luzern-Vierwaldstättersee Experience GmbH sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Der Teilnehmer wird korrekte Angaben zu seiner Person machen, insbesondere Vorname, Name und EMail-Adresse und die weiteren Angaben, die gemäss dem Teilnahmetalon auszufüllen sind. Sind die Angaben nicht korrekt, kann ein allfälliger Gewinn nicht mitgeteilt resp. bezogen werden. Der Teilnehmer darf lediglich in seinem eigenen Namen teilnehmen. Es darf einmal am Wettbewerb teilgenommen werden. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn pro Wettbewerb möglich. Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet. Manipulationen von Gewinnspielen resp. Wettbewerben (auch der blosse Versuch) werden zur Anzeige gebracht und führt zum direkten Ausschluss vom Wettbewerb resp. Gewinnspiel. Sind gemäss Wettbewerbsausschreibung auch ausserhalb der Schweiz wohnhafte Personen teilnahmeberechtigt, so gelten betreffend Gewinnen folgende besondere Bedingungen: Abgaben und Steuern aller Art, die auf dem Gewinn, dessen Einfuhr usw. erhoben werden, gehen zu Lasten des Gewinners.
Wettbewerbsdauer
Der Wettbewerb ist zeitlich befristet und dauert vom 2. Juli bis 16. August 2024. Die Wettbewerbsantworten müssen am letzten Tag des Wettbewerbes bei der Luzern Tourismus AG eingegangen sein.
Gewinne
Unter allen Teilnehmenden verlost Luzern Tourismus AG am Ende der Wettbewerbsdauer die aufgeführten Gewinne. Die Auslosung findet durch Luzern Tourismus AG statt. Wenn die Gewinner durch eine Jury bestimmt werden, wird die Jury intern durch die Luzern Tourismus AG besetzt, sofern in der Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist. Die Gewinner werden nach Abschluss des Wettbewerbes von der Luzern Tourismus AG per E-Mail benachrichtigt, falls eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt. Wenn keine gültige E-Mail Adresse vorliegt oder sich die Gewinner nicht innert 10 Tagen melden, werden die Preise an andere Teilnehmer verlost. In bestimmten Fällen kann die Gewinnbenachrichtigung auch direkt über die Zustellung des Gewinns erfolgen. Gewinne können nicht in bar ausbezahlt werden. Gewinne sind persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar.
Datenschutz
Alle Informationen und Daten, die im Rahmen des Wettbewerbs durch den Teilnehmer Luzern Tourismus AG mitgeteilt werden, werden im Rahmen dieser Datenschutzbestimmung und der allgemeinen Datenschutzerklärung von Luzern Tourismus AG (siehe Datenschutzbestimmungen) bearbeitet. Luzern Tourismus AG verwendet die Personendaten für die Durchführung und die Abwicklung des Wettbewerbs. Die Personendaten werden für den Zeitraum der Durchführung des Wettbewerbs mittels einer Datenbank verarbeitet. Nach Ablauf des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht (vorbehalten bleiben die Bestimmungen zum Urheberrecht und Verwertung der entsprechenden Werte sowie gesetzliche Vorgaben, welche eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen). Die Daten werden soweit dies zum Bezug des Gewinns notwendig ist, an Dritte weitergegeben.
Allgemeine Bestimmungen
Über Gewinnspiele resp. Wettbewerbe wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Luzern Tourismus AG ist berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe, wie namentlich bei höherer Gewalt,
bei Schliessung/Abschaltung der Applikation, bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Es gilt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.