Für den Erwerb von Patenten ist ein Sachkunde-Nachweis erforderlich. Der Sachkunde-Nachweis wird durch das Schweizer Sportfischerbrevet, den schweizerischen Sachkunde-Nachweis oder einen gleichwertigen Nachweis erbracht. Personen ohne einen SaNa-Ausweis können in Begleitung und unter der Aufsicht eines SaNa-Inhabers eine Gästekarte lösen.